Veranstaltung: | Landesparteitag S-H Dezember 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | 4.14 Listenplatz 25 |
Antragsteller*in: | Kerstin Leidt (KV Schleswig-Flensburg) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 07.12.2024, 11:25 |
B31: Kerstin Leidt
Selbstvorstellung
Liebe Freundinnen, liebe Freunde,
als ich nach der zehnten Klasse als Austauschschülerin für ein Jahr in die USA ging, war mir noch nicht klar, wie dieses Abenteuer mein Leben und meine Sichtweise auf die Welt beeinflussen würde. Bis dahin war ich nämlich ziemlich bodenständig und unspektakulär in einem 3.000 Seelendorf namens Süderbrarup im Kreis Schleswig-Flensburg aufgewachsen. Dieses Jahr öffnete mir dann das Tor zu einer bunten, vielfältigen und wunderschönen Welt. Außerdem erlebte ich gemeinsam mit den anderen Austauschschüler*innen, dass ein friedliches Zusammensein von Menschen unterschiedlicher Herkunft/Nationalitäten möglich ist. Dieser Spirit begleitet mich seither. Er macht mich neugierig auf alles jenseits des Tellerrandes und er ist mein Antrieb, mich für ein friedliches Zusammensein stark zu machen.
Ich heiße Kerstin Leidt und ich bin jetzt 53 Jahre alt. Seit 2015 wohne ich mit meinen drei Hunden wieder in Süderbrarup, nachdem ich mehrere Jahre in Duisburg und auch im Ausland gelebt habe. Ich bin Juristin, und ich arbeite seit 25 Jahren in unterschiedlichen Funktionen im Ausländer- und Asylrecht, unter anderem auch als Rechtsanwältin. Flucht und Migration ist also mein Interessensschwerpunkt. Seit April dieses Jahres bin ich zudem bei der Frauenberatungsstelle in Kappeln angestellt und unterstütze meine Kolleginnen sowie deren Klientinnen bei rechtlichen Fragestellungen.
Für die Rechte von Flüchtlingen
Wer - so wie ich - mit der idealen Vorstellung von Gerechtigkeit ein Jurastudium beginnt, wird schnell feststellen, dass Recht und Gerechtigkeit zwei Paar Schuhe sind. Darum war ich froh, dass ich während der zwei Semester in Barcelona endlich das studieren konnte, was mich wirklich interessierte: nämlich Völkerrecht und der internationale Schutz der Menschenrechte. Besonders hat mich gefreut, dass ich als Referendarin meine Wahlstation beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg absolvieren konnte. In dieser Zeit wurde auch mein Interesse für das Ausländer- und Asylrechte geweckt. Heute ist mir bewusst, dass mein Engagement für Flüchtlinge auch an meiner Familiengeschichte liegt. Mein Vater wurde 1947 aus Ostpreußen deportiert und meine Mutter floh im Januar 1945 mit ihrer Familie aus Westpreußen. Krieg und Flucht waren darum immer Bestandteil meines Familienlebens.
Für die absolute Ächtung von Gewalt
Gewalt ist nach wie vor die Hauptursache für Flucht. Darum gehört die absolute Ächtung von Gewalt zu den vier Maßnahmen, welche die Vereinten Nationen zur Bekämpfung von Fluchtursachen erarbeiten haben. Trotz dessen können wir aktuell beobachten, dass die Gewalt im Ausland, aber auch in Deutschland zunimmt.
Für Rechtsstaatlichkeit
Um Gewalt entschieden entgegen zu treten, haben wir in den letzten Jahrzehnten internationale Organisationen - wie die Vereinten Nationen - gegründet und Konventionen zum Schutze der Menschenrechte ausgehandelt. Es scheint aber, dass sowohl die Organisationen als auch die Konventionen in den letzten Jahrzehnten irgendwie aus der Mode geraten sind. Es ist nämlich erschreckend, mit welcher Geschwindigkeit wir Menschenrechte einschränken oder gar abschaffen, oder die Wirksamkeit der Organisationen durch nationale Interessen sabotieren.
Beides zeigt, dass die Bindung an Recht und Gesetz, also das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, NICHT verhandelbar ist. Das beinhaltet auch eine wirksame Durchsetzung des Rechts. In dieser Hinsicht will ich mich besonders dafür einsetzen, dass Gewalt und Menschenrechtsverletzungen weder verharmlost noch billigend in Kauf genommen werden. Dafür halte ich es für unbedingt notwendig, dass die Opfer und deren Bedürfnisse in den Blickpunkt rücken.
Für eine menschenrechtskonforme Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS)
Flüchtlinge sind demnach keine hybride Kriegsführung, sondern Menschen, die unseren Schutz benötigen. Darum würde ich bei der Umsetzung von GEAS darauf achten, dass die Rechte von besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen (unbegleitet minderjährige Kinder, Frauen, Flüchtlinge mit Behinderungen, Folteropfer, Opfer von sexueller Gewalt, schwer traumatisierte Flüchtlinge, u.a.) unbedingt gewahrt bleiben.
Für Opferschutz innerhalb des nationalen strafrechtlichen Verfahrens
Zudem verhindert das derzeit gültige strafrechtliche Verfahren immer noch, dass Opfer von häuslicher Gewalt oder sexuellem Missbrauchs die Straftaten zur Anzeige bringen. Es bedarf also einer Weiterentwicklung des Verfahrens, welche es den Opfern erleichtert, Anzeigen zu erstatten und daran festzuhalten.
Das beginnt mit der Einschätzung der Glaubwürdigkeit des Opfers und der Glaubhaftigkeit seiner Aussage. Diesbezüglich wird derzeit zunächst davon ausgegangen, dass die Opfer lügen. Anhand ihrer Aussage müssen sie dann beweisen, dass sie die Wahrheit sagen. Damit sind sie schlechter gestellt, als die Täter*innen, denen die Straftat nachgewiesen werden muss. Darüber hinaus muss die Traumapsychologie im Rahmen der Anhörungen von Opfern endlich Berücksichtigung finden. Außerdem ist es notwendig, die Anzeigenfrist bei sexuellem Missbrauch abzuschaffen, so dass die Opfer jederzeit die Möglichkeit haben, die Täter*innen anzuzeigen.
Für eine gewaltfreie Kommunikation
Eine gewalttätige Sprache ist weder im Internet, an den Schulen, in den Familien noch in unseren Parlamenten hinzunehmen. Dafür werden wir effektive Mechanismen benötigen, um diese Gewalt aus unserem alltäglichen Leben zu verbannen. Gewaltfreie Kommunikation und eine Politik, welche nicht auf Hass und Hetze baut, ist ein Teil davon, wie auch das Streben, gemeinsam nach Lösungen zu suchen.
Für eine starke Staatengemeinschaft und mutige Ideen
In den letzten Wochen werde ich immer wieder gefragt, welche Maßnahmen meiner Meinung nach notwendig seien, um die kriegerischen Auseinandersetzungen in der Ukraine oder im Nahen Osten zu beenden. Ich vertrete diesbezüglich einen Standpunkt, der die internationale Staatengemeinschaft in die Pflicht nimmt und zwar in der Weise, dass umkämpfte Gebiete unter internationales Mandat gestellt und die Kriegsparteien verpflichtet werden, diese Gebiete zu verlassen. Das würde einerseits den Schutz der Zivilbevölkerung gewährleisten und andererseits eine Basis für Verhandlungen schaffen.
Ähnliche Maßnahmen sind uns als Blau-Helm-Missionen bekannt. Ich würde die Befugnisse dieser Missionen aber wesentlich ausweiten, wohl wissend, dass dabei in die Souveränität der Staaten eingegriffen wird. Dafür bedarf es einer Weiterentwicklung der Charta der Vereinten Nationen und zwar in der Form, dass bei schweren Menschenrechtsverletzungen die Staatengemeinschaft zum Schutz der Betroffenen das Recht eingeräumt wird, in die Souveränität der Mitgliedsstaaten einzugreifen.
Mir ist klar, dass mit Blick auf die aktuelle Weltlage eine solche Diskussion kaum vorstellbar ist. Ich bin aber der Auffassung, dass diese Gedankenspiele gerade jetzt wieder angestoßen werden müssen, um sie in mutigen, lebendigen und konstruktiven Diskussionen fortzusetzen.
Grünes Engagement
Ich bin noch nicht lange Mitglied beim Bündnis90/DieGrünen. Der Grund für meinen Parteieintritt war eine Einladung zur LAG Migration und Flucht und meine darauf folgende regelmäßige Teilnahme. Seit gut einer Woche bin ich nun Sprecherin der LAG. Zudem haben sich meine Aktivitäten auch auf den Kreis Schleswig-Flensburg ausgedehnt, denn seit September dieses Jahres bin ich Schriftführerin im Vorstand des Kreisverbandes.
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