Veranstaltung: | Landesparteitag S-H Dezember 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | 1 Formalia |
Antragsteller*in: | |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 01.12.2024, 19:59 |
Verfahrensvorschlag - Wahlordnung
Antragstext
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landesverband Schleswig-Holstein
Ordentlicher Landesparteitag / Wahlversammlung 08.12.2024
Verfahrensvorschlag – Wahlordnung
Wahlverfahren Listenaufstellung zur Wahl des 21. Bundestages im Jahr 2025
Die Wahl der Bewerber*innen für die Landesliste zur Bundestagswahl erfolgt nach
folgendem Verfahren:
1. Einzel- und Listenwahl von Plätzen
Die Plätze 1 bis 12 der Landesliste werden einzeln gewählt, die folgenden Plätze
13- 25 werden in einem gemeinsamen Wahlgang (verbundene Einzelwahl) gewählt. Die
ungeraden Plätze sind den
Frauen vorbehalten (Quotierung), die geraden Plätze sind offene Plätze.
2. Zulassung von Bewerbungen
Zugelassen zur Wahl sind alle Personen, die Mitglied bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
sind und die Wählbarkeit entsprechend des Bundeswahlgesetzes erfüllen.
3. Kandidat*innenvorstellung / Fragen / Antworten
Die Vorstellung der Bewerber*innen erfolgt zu den jeweilig zu vergebenden
Listenplätzen in alphabetischer Reihenfolge (Nachname).
Jede*r Bewerber*in hat die Gelegenheit, sich bis zu 8 Minuten vorzustellen.
Während der Vorstellung der Bewerber*innen für einen Listenplatz können
schriftlich Fragen an die Bewerber*innen durch Einwerfen eines Fragezettels in
die
entsprechenden Redeboxen Frauen-/intabox, offene Box gestellt werden Es sind 4
Fragen pro Bewerber*in möglich, die, bei mehr als 4 eingeworfenen Fragen im
Losverfahren ermittelt werden.
Im Anschluss an die verlesenen Fragen können die Bewerber*innen diese
beantworten. Sie haben hierfür maximal 3 Minuten Redezeit.
4. Allgemeine Ordnungsregeln / Personaldebatte
Das Präsidium hat darauf zu achten, dass die Redezeit der Bewerber*innen nicht
überschritten wird und dafür zu sorgen, dass die Bewerber*innen nicht durch
Zwischenrufe, Unmutsbekundungen usw. unterbrochen werden.
Das Präsidium hat weiterhin darauf zu achten, dass tatsächlich Fragen an die
Bewerber*innen gestellt werden; Meinungsäußerungen aus der Versammlung zur
Vorstellungsrede einer Bewerber*in sind unzulässig.
Eine Personaldebatte findet nicht statt.
5. Listenwahl für Plätze 13 und folgende (verbundene Einzelwahl)/
Wahlvorschlagserarbeitung
Für die Wahl der Bewerber*innen auf den Plätzen 13 und folgende gilt folgendes
Verfahren:
Unter Leitung eines Mitglieds des Präsidiums kommen alle Bewerber*innen für
einen dieser Listenplätze in einem gesonderten Raum (Zoom) zusammen und
erarbeiten gemeinsam einen Wahlvorschlag an die Landesversammlung. Sollte eine
Einigung nicht möglich sein, besetzt die Versammlung so lange Listenplätze
einzeln, bis pro Listenplatz nur noch ein*e Bewerber*in zur Verfügung steht.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein
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Es folgt die Vorstellung der Bewerber*innen, die sich nicht schon auf einem der
vorhergehenden Plätze beworben haben.
6. Abstimmungen/Wahlen
Das Präsidium erläutert die Wahlgänge per Abstimmungsgrün (Abstimmungstool), zu
dem ausschließlich die stimmberechtigten Delegierten der Kreisverbände
zugelassen sind (Mandatsprüfung).
7. „Stimmzettel“ / Stimmabgabe / Gültigkeit von Stimmen / Einbeziehung
in die Berechnung des Quorums
Zu jedem Listenplatz wird den Delegierten eine entsprechende Maske mit den zur
Wahl stehenden Bewerber*innen zur Abstimmung freigeschaltet:
· Bei einer*m Bewerber*in auf einen Listenplatz erscheint in der Maske der
„Name der/des Kandidat*in“, „Nein“ und „Enthaltung“
· Bei mehreren Bewerber*innen auf einen Listenplatz erscheint in der Maske
die „Namen der Bewerber*innen“, „Nein“ und „Enthaltung“.
· Bei der verbundenen Einzelwahl der Listenplätze 13 bis 25 erscheinen auf der
Maske die Listenplätze mit den „entsprechenden Namen“ sowie „Nein“ und
„Enthaltung“ bei jedem Platz. Bei diesem Wahlgang haben die Delegierten so
viele Stimmen, wie Plätze zu wählen sind (13)
· Enthaltungen sind bei der Berechnung des Quorums gültige Stimmen.
8. Wahlgang/Stimmabgabe
Das Präsidium öffnet und schließt den Wahlgang, wenn sich auf Rückfrage aus der
Versammlung kein offensichtlicher Widerspruch hierzu erhebt.
Sobald ein Wahlgang geschlossen wurde, wird das Wahlergebnis für alle sichtbar
angezeigt.
Das Präsidium verliest das Wahlergebnis.
9. Notwendige Quoren / Wiedereröffnung des Wahlgangs:
1. Wahlgang:
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.
(absolute Mehrheit)
2. Wahlgang:
Wird der Platz im ersten Wahlgang nicht besetzt, erfolgt ein zweiter Wahlgang.
In diesem können alle Bewerber*innen kandidieren, die bereits im 1. Wahlgang
kandidiert haben.
Das notwendige Quorum entspricht dem des 1. Wahlgangs. (absolute Mehrheit)
3. Wahlgang:
Ein erforderlicher 3. Wahlgang findet nur zwischen den beiden Bewerber*innen mit
den meisten Stimmen aus dem 2. Wahlgang statt.
Gewählt ist, wer die meisten gültigen Ja-Stimmen auf sich vereinigt, sofern die
Zahl der Nein-Stimmen nicht höher ist, als die Summe der Ja-Stimmen.
(einfache Mehrheit)
Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. In diesem Fall bereitet das Präsidium
zwei vollkommen gleichartige Zettel vor, von denen der eine mit “Ja”, der andere
mit “Nein” zu kennzeichnen ist. Die beiden Zettel sind so zusammenzufalten, dass
die Aufschrift nicht lesbar ist und in ein geeignetes tiefes Gefäß zu legen.
Dann sind sie durch dazu geeignetes Vorgehen zu mischen.
Die beiden Bewerber*innen entnehmen anschließend in alphabetischer Reihenfolge
des Nachnamens je eines der Lose. Gewählt ist die/der Bewerber*in, die das Los
mit der Aufschrift “Ja” zieht.
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Wird der Platz im dritten Wahlgang nicht besetzt (die Zahl der Nein-Stimmen ist
höher, als die Summe der Ja-Stimmen), wird das Verfahren nach 1. bis 3. erneut
mit neuer Bewerber*innenliste eröffnet.
10. Schlussabstimmung nach Einzelwahl
Zum Abschluss der Wahl der Plätze 1+2 (Spitzenduo) erfolgt eine schriftliche
Schlussabstimmung, ebenso zum Abschluss der Wahl der Plätze 3-25 und damit der
gesamten Landesliste.
11. Auszählungsergebnis / Bestätigung
Das Ergebnis der Abstimmung ist in einem Vordruck festzuhalten und vom Präsidium
bekannt zugeben. Die Mitglieder der Zählkommission bestätigen das Ergebnis der
Auszählung durch ihre Unterschriften auf dem Vordruck.